
Verlängere die Frist deiner Steuererklärung!
In der Schweiz ist der Abgabetermin der Steuererklärung von natürlichen Personen am 31. März und von juristischen Personen 30. September. Viele können diese Frist aber nicht einhalten. Aus diesem Grund bieten immer mehr Kantone und Gemeinden die Möglichkeit die Abgabefrist der Steuererklärung zu verlängern. Wenn du also die Steuererklärung in der ersten Periode nicht ausfüllen kannst, verlängere die Frist für die Abgabe deiner Steuererklärung online oder schriftlich.
Fristenverlängerung Übersicht:
- Fristenverlängerung im Kanton Bern.
- Fristenverlängerung im Kanton Basel-Landschaft.
- Fristenverlängerung im Kanton Basel-Stadt.
- Fristenverlängerung im Kanton Solothurn.
- Fristenverlängerung im Kanton Luzern.
- Fristenverlängerung im Kanton Aargau.
- Fristenverlängerung im Kanton Zürich.
- Fristenverlängerung im Kanton St. Gallen.
- Fristenverlängerung im Kanton Schwyz.
- Fristenverlängerung im Kanton Zug.
- Fristenverlängerung im Kanton Obwalden.
- Fristenverlängerung im Kanton Thurgau.
- Fristenverlängerung im Kanton Appenzell Innerrhoden.
- Fristenverlängerung im Kanton Appenzell Ausserhoden.
- Fristenverlängerung im Kanton Glarus.
- Fristenverlängerung im Kanton Graubünden.
- Fristenverlängerung im Kanton Schaffhausen.
Beantrage deine Fristverlängerung und schaffe dir mehr Zeit für das Ausfüllen der Steuerererklärung.