
Seit 2016 sind die meisten selbst finanzierten Umschulungen & Ausbildungen abzugsfähig.
Die Abzüge sind der wichtigste Punkt beim Ausfüllen der Steuererklärung. Nebst den üblichen Abzügen wie z.B. die Krankheits Selbstkosten, gibt es weitere Punkte. Viele Steuerpflichtige, die sich schulisch oder beruflich ausbilden lassen, stellen sich die Frage nach den entsprechenden Abzügen: Kann ich eine schulische Ausbildung abziehen? Sind meine berufliche Weiterbildungskosten abzugsfähig?
Bis und mit dem Jahr 2015 war das Steuersystem so aufgebaut, sodass man nur Weiterbildungskosten abziehen durfte, die einen direkten Zusammenhang mit der aktuellen Erwerbstätigkeit hatten. Dies galt als Gewinnungskosten und konnte so bei den Berufsauslagen geltend gemacht werden. Nun können Viele von einer Gesetzesänderung profitieren. Seit dem Jahr 2016 sind alle selbstfinanzierten berufsorientierten Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen abzugsfähig. So dürfte es keine Abgrenzungsprobleme mehr geben.
Zusätzlich ist nun auch ein Steuerabzug ausserhalb der Berufskosten möglich. Somit ist eine eigenes Erwerbseinkommen nicht mehr Vorraussetzung, wie teilweise bei Ehepaaren der Fall. Bedingung ist, dass man einen Abschluss auf der Sekundarstufe II besitzt. Zudem muss man mit dem erlernten Wissen den Lebensunterhalt bestreiten können. Die Kosten dürfen jährlich 12’000 Franken nicht übersteigen.